Artikel
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Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht
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Betrifft
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1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
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auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um eine möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können
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- Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Fürsorge
- Wahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung, der Gestaltung des Tagesablaufs
- Reglung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten
- Berücksichtigung von Vorausverfügungen
- Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten
- Hilfe zur Selbsthilfe, vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen (Anspruch auf Prävention und Rehabilitation)
- Einschränkungen: Rechte anderer, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen
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2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
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vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden
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- Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Schutz vor entwürdigendem Verhalten
- Schutz vor Vernachlässigungen (Recht auf notwendige Hilfe, Recht auf Kontakte, geistige Anregung)
- Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung (z.B. Schutz vor unsachgemäßer Medikamentengabe), Schutz vor nicht indizierten freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Veranlassung von Maßnahmen bei Anzeichen von Gewalt
- Einschränkungen: Gefährdung anderer oder sich selbst
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3. Privatheit
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auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre
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- Beachtung des Privatbereichs, Möglichkeit des Rückzugs bzw. einige Zeit ungestört zu sein, Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen (z.B. Schutz vor unnötigen Entblößungen und verbalen Indiskretionen)
- grundsätzliches Anklopfen und Rückruf abwarten
- Respektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und Lebensweise
- Wahrung des Briefgeheimnisses, Schutz der persönlichen Daten
- Einschränkung: Der Anspruch auf Privatheit kann je nach Ausmaß des Hilfe- und Pflegebedarfs nicht immer gewährleistet werden.
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4. Pflege, Betreuung und Behandlung
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auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung
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- kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung
- Zusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten
- individuelle, geplante, gesundheitsfördernde Pflege
- Wechsel des eingesetzten Personal so gering wie möglich
- Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel
- Hilfe, um an die frische Luft zu kommen
- fachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptome
- bedarfs- und bedürfnisgerechte Speisen- und Getränkeangebote
- Beschwerden anbringen, ohne Nachteile zu befürchten, zeitnahe Informationen, was aufgrund der Beschwerde geschehen ist
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5. Information, Beratung und Aufklärung
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auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung
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- Recht auf umfassende Beratung zur Hilfe, Betreuung, Pflege, Wohnen
- Information, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger
- Information über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungen
- medizinische und pflegerische Aufklärung
- sorgfältige Information über Mitwirkung an Forschungsvorhaben
- Einsichtsrecht in Dokumente
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6. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
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auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
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- Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung und Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät, Schreibhilfe, Dolmetscher
- Möglichkeit, sich Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, Mitwirkungs- und Mitgestaltungspflichten
- Möglichkeiten in der eigenen Wohnung: Unterstützung durch Freiwilligendienste und karitative Einrichtungen, um Unterhaltungs- oder Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen Zwecken zu verlassen, Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger
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7. Religion, Kultur und Weltanschauung
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seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben
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- Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte (gegenseitige Information über Bedürfnisse und Möglichkeiten)
- Hilfestellung zur Ausübung religiöser Handlungen(wie z. B. Beten, Fasten, Waschungen)
- Hilfe bei elementaren Lebensfragen (gegebenenfalls Hinzuziehen eines oder einer Geistlichen oder einer Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten)
- Respektierung von Weltanschauungen
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8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod
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in Würde zu sterben
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- an den Vorstellungen und Wünschendes Sterbenden ausgerichtete Sterbebegleitung (z.B. Personen, Umgebung)
- wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptome
- selbstbestimmter Behandlungsumfang am Lebensende
- Vorausverfügungen grundsätzlich bindend
- respektvoller Umgang mit dem Leichnam
- Möglichkeiten der Abschiednahme
- Beachtung zu Lebzeiten geäußerter Wünsche (z.B. Aufbahrung, Bestattung)
- Einschränkung, keine Maßnahmen, die den Tod herbeiführen, auch wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Sterbenden ist
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