Bei der Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich entlasten zu lassen. Pflegepersonen können sich vertreten lassen im Urlaub, bei Krankheit oder auch bei Überlastung oder auch aus anderen Gründen. Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ein Angebot geschaffen, um Pflegende Angehörige bei Verhinderung zu vertreten.
Jedem Pflegenden Angehörigen stehen jährlich im Rahmen der Verhinderungspflege 1612,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann stundenweise oder auch tageweise in Anspruch genommen werden. Den Antrag zur Verhinderungspflege erhalten sie bei der Pflegekasse des zu Pflegenden. Der Antrag kann gegebenenfalls auch im Nachhinein gestellt werden. Im Einzelfall kann der Betrag der Verhinderungspflege aufgestockt werden um den hälftigen Betrag der Kurzzeitpflege § 42 SGB XI. Das wären dann zusätzlich 806,00 €. Dementsprechend könnten sie als Pflegender Angehöriger Leistungen im Gesamtwert von bis zu 2418,00 € in Anspruch nehmen. Der Anspruch der Verhinderungspflege ist nicht übertragbar ins nächste Kalenderjahr. Sollten sie die Leistungen der Verhinderungspflege nicht im aktuellen Kalenderjahr in Anspruch genommen haben, würde der Betrag am Jahresende verfallen. Im darauffolgenden Kalenderjahr erhalten sie natürlich den Anspruch erneut.
Machen sie mal frei, gönnen sie sich mal Erholung, machen sie mal Pause. Die Aufgaben der Pflege und Betreuung sind nicht immer leicht und oft müssen sie diese Verantwortung über manchmal längere Zeiträume begleiten. Das System der Pflege zu Hause gelingt oftmals nur mit ihrer Hilfe. Sollten sie in diesem System ausfallen, ist es in der Regel schwer, sie zu ersetzen.
Es ist wichtig, dass sie sich Freiräume schaffen, nur so ist es auf Dauer möglich, die manchmal jahrelangen Belastungen und Einschränkungen auszuhalten. Nehmen sie doch einfach mal eine Auszeit. Nehmen sie doch mal wieder an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen teil. Besuchen sie mal Freunde, Angehörige oder andere Personen. Ohne Zeitdruck Termine wahrnehmen beim Friseur, oder beim Arzt, zur Krankengymnastik oder anderen Dienstleistern.
Nehmen sie mit uns Kontakt auf, wir beraten sie gern und unverbindlich. Wir können mit ihnen gemeinsam ein sinnvolles Angebot entwickeln, so dass ihr zu Pflegender gut und zuverlässig versorgt ist und sie beruhigt und ohne Zeitdruck ihre Termine wahrnehmen können. Unsere Mitarbeiter sind vertraut mit den vielfältigen Aufgaben der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung. Wir können sie entlasten. Sie haben mal wieder Zeit für ihre eigenen Aktivitäten.
Erhalten sie ihre Gesundheit und ihre Kraft. Nur wenn sie gesund bleiben, können sie auch in Zukunft ihren Angehörigen umsorgen und pflegen.