| Artikel | Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht | Betrifft | 
| 1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe | auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um eine möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können | 
Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und FürsorgeWahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung, der Gestaltung des TagesablaufsReglung finanzieller und rechtlicher AngelegenheitenBerücksichtigung von VorausverfügungenAbwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und FürsorgepflichtenHilfe zur Selbsthilfe, vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen (Anspruch auf Prävention und Rehabilitation)Einschränkungen: Rechte anderer, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen | 
| 2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit | vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden | 
Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Schutz vor entwürdigendem VerhaltenSchutz vor Vernachlässigungen (Recht auf notwendige Hilfe, Recht auf Kontakte, geistige Anregung)Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung (z.B. Schutz vor unsachgemäßer Medikamentengabe), Schutz vor nicht indizierten freiheitsentziehenden MaßnahmenVeranlassung von Maßnahmen bei Anzeichen von GewaltEinschränkungen: Gefährdung anderer oder sich selbst | 
| 3. Privatheit | auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre | 
Beachtung des Privatbereichs, Möglichkeit des Rückzugs bzw. einige Zeit ungestört zu sein, Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen (z.B. Schutz vor unnötigen Entblößungen und verbalen Indiskretionen)grundsätzliches Anklopfen und Rückruf abwartenRespektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und LebensweiseWahrung des Briefgeheimnisses, Schutz der persönlichen DatenEinschränkung: Der Anspruch auf Privatheit kann je nach Ausmaß des Hilfe- und Pflegebedarfs nicht immer gewährleistet werden. | 
| 4. Pflege, Betreuung und Behandlung | auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung | 
kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und BehandlungZusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligtenindividuelle, geplante, gesundheitsfördernde PflegeWechsel des eingesetzten Personal so gering wie möglichBereitstellen geeigneter HilfsmittelHilfe, um an die frische Luft zu kommenfachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptomebedarfs- und bedürfnisgerechte Speisen- und GetränkeangeboteBeschwerden anbringen, ohne Nachteile zu befürchten, zeitnahe Informationen, was aufgrund der Beschwerde geschehen ist | 
| 5. Information, Beratung und Aufklärung | auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung | 
Recht auf umfassende Beratung zur Hilfe, Betreuung, Pflege, WohnenInformation, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender AngehörigerInformation über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungenmedizinische und pflegerische Aufklärungsorgfältige Information über Mitwirkung an ForschungsvorhabenEinsichtsrecht in Dokumente | 
| 6. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft | auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben | 
Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung und Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät, Schreibhilfe, DolmetscherMöglichkeit, sich Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen  Leben zu beteiligen, Mitwirkungs- und MitgestaltungspflichtenMöglichkeiten  in der eigenen Wohnung: Unterstützung durch Freiwilligendienste und karitative Einrichtungen, um Unterhaltungs- oder Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen Zwecken zu verlassen, Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger | 
| 7. Religion, Kultur und Weltanschauung | seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben | 
Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte (gegenseitige Information über Bedürfnisse und Möglichkeiten)Hilfestellung zur Ausübung  religiöser Handlungen(wie z. B. Beten, Fasten, Waschungen)Hilfe bei elementaren Lebensfragen (gegebenenfalls Hinzuziehen eines oder einer Geistlichen oder einer Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten)Respektierung von Weltanschauungen | 
| 8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod | in Würde zu sterben | 
an den Vorstellungen und Wünschendes Sterbenden  ausgerichtete Sterbebegleitung (z.B. Personen, Umgebung)wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptomeselbstbestimmter Behandlungsumfang am LebensendeVorausverfügungen grundsätzlich bindendrespektvoller Umgang mit dem LeichnamMöglichkeiten der AbschiednahmeBeachtung zu Lebzeiten geäußerter Wünsche (z.B. Aufbahrung, Bestattung)Einschränkung, keine Maßnahmen, die den Tod herbeiführen, auch wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Sterbenden ist |