Hierzu gehören medizinische Behandlungsleistungen. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit stellt der Arzt eine Verordnung aus. Leistungsträger ist die Krankenkasse, diese muss die Verordnung genehmigen.
Beispiele für Behandlungspflege sind:
- Messen von Blutdruck und Blutzucker
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandswechsel
- Dekubitusversorgung
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen (z. B. Insulin, Heparin…)
- Legen und Versorgen von Blasenkathetern
- Ernährung über und Pflege von Magensonden
- Versorgen von künstlichen Darmausgängen (Stoma-Versorgung)
- Nachsorge nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei ambulanter Operation
und weitere medizinische Versorgungstätigkeiten. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der ärztlichen Verordnung.