Seit dem 1. 1. 2017 können Pflegebedürftige die zu Hause gepflegt werden, sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese können die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags. Seit dem 1. 1. 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich. Dieser Betrag kann angespart werden und kann in den Folgemonaten eingesetzt verbraucht werden.
Wie können wir ihnen im Rahmen der Entlastungsleistungen helfen. Sie können nach Absprache mit uns folgende Serviceleistungen in Anspruch nehmen.
Mögliche Hilfen:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Hilfe und Unterstützung bei der Wohnungsreinigung
- Hilfe bei der Wäschepflege
- Hilfe bei der Gartenpflege
- Einkäufe, Besorgungen und Botengänge
- Begleitung zu verschiedenen Anlässen z. B: Begleitung zu Seniorennachmittagen, Begleitung bei Arztbesuchen, Begleitung zu Kirchbesuchen, Begleitung zu Ämtern, Begleitung zu Kulturellen und Sportangeboten
- Begleitung zur Ausübung von Hobbies
- Beaufsichtigung von Demenzerkrankten
- Sinnvolle Betreuungsangebote in Form von Beschäftigungstherapie
- Begleitung z.B: beim Spazierengehen
- Vorlesen, Erinnerungsarbeit,
- Mobilisierung von Fähigkeiten
- Hilfe und Unterstützung bei der Lebensführung wie z.B.: Unterstützung und Hilfe beim Schriftverkehr(Rechnungen bezahlen, Unterstützung bei Bankangelegenheiten), Hilfe beim Stellen und Ausfüllen von Anträgen, etc.