• Dienstleistungsangebote und deren Finanzierung zusätzlich zu pflegerisch betreuerischen Angeboten
  • Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen (Sachleistungen, Kombinationsleistungen, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, etc.)
  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber Behörden und Kostenträgern
  • Information und Beratung zu Vorsorgeangelegenheiten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  • Pflegeberatungsgespräche nach den Anforderungen des Pflegeversicherungsgesetz
  • Beratung in Gesundheitsfragen
  • Hilfe bei Behördenfragen
  • Beratung und Unterstützung bei Anträgen
  • Anleitung von Pflegenden Angehörigen
  • individuelle Beratung, individuelle Schulung in der Pflege zu Haus
  • Angebote zu Hauskrankenpflegekursen
  • Beratung und Unterstützung zur Hilfsmittelversorgung
  • Beratung unter Unterstützung zu Fragen zur Wundversorgung
  • Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten wie z.B. Ambulante Hospizgruppe, psychosoziale Betreuung, auf Wunsch Vermittlung von Kontakten zu Geistlichen, Vermittlung von Fußpflege, Vermittlung von Ergotherapie, Vermittlung von Physiotherapie, Vermittlung u. Beratung zu Menuediensten, Vermittlung und Beratung zu Hausnotrufanbietern etc.