Auszubildende

Im Gegensatz zu ihren Kollegen in vielen anderen Branchen müssen sich Auszubildende in der Altenpflege wenig Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen. Unsere Stellenbeschreibung für Pflegeschüler kombiniert die aktuellen gesetzlichen Regelungen mit den Erfordernissen der betrieblichen Abläufe.

Stellenbeschreibung für Auszubildenden in der Altenpflege (ambulant)

Ziele:

  • Ausbildung zu einer kompetenten, motivierten Fachkraft
  • Kennenlernen der Pflegeeinrichtung als komplexes Gesamtsystem verschiedener Arbeitsbereiche
  • Kontakt mit dem Tabuthema Sterben
  • Überprüfung der eigenen Einstellung zu den Themen menschliche Grundwerte, Sinn des Lebens, Krankheit, Alter, Sterben und Leiden
  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch Mithilfe bei einer individuellen, ganzheitlichen und aktivierenden Pflege, Unterstützung und Betreuung
  • Förderung der Lebenszufriedenheit der Patienten
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender unter Anleitung
  • Beachtung des Pflegekonzepts und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher und sinnvoller Umgang mit Betriebsmitteln
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
  • Bereitschaft und Interesse  an kontinuierlicher Weiterentwicklung

Fachliche Qualifikation/Voraussetzungen:

(Anmerkung: Das neue Altenpflegegesetz verlangt lediglich einen Realschulabschluss, bzw. einen Hauptschulabschluss,
wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde. Allerdings kann es sinnvoll sein, betriebsintern höhere Anforderungen zu stellen. Sie senken dadurch das Risiko, dass der Pflegeschüler die Ausbildung abbricht oder die gesteckten Ziele nicht erreicht.)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • die grundsätzliche gesundheitliche Eignung (das ärztliche Attest darf nicht älter als drei Monate sein.)
  • Realschulabschluss bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder
  • der Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung

Erwünschte zusätzliche Qualifikationen:

  • freiwilliges soziales Jahr in der Altenpflege oder
  • Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenpflege
  • ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich

Persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Aufgeschlossenheit
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

Direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Pflegefachkräfte
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Patienten (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

Gleichgestellt:

  • Praktikanten oder Zivildienstleistende 

Weisungsbefugt:

  • keinem

Wird vertreten von:

  • anderen Pflegeschüler(in)

Aufgaben

Patientenbezogene Aufgaben:

  • Erledigung der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege
  • Mithilfe bei der Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege
  • Mithilfe bei der Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten und später ggf. selbständige Durchführung.
  • Mithilfe bei der Durchführung und später ggf. selbständige Durchführung von Mundpflege ggf. Umgang mit Zahnersatz, Haar-, Nagel- und Fußpflege (ausgenommen: medizinische Fußpflege), rasieren von
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene.

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade.
  • Mithilfe beim Betten und Lagern bettlägeriger Personen
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells.
  • Reinigung der Bettgestelle und Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel
  • Erlernen und berücksichtigen der jeweiligen Standards der Einrichtung

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Patienten, sofern diese nur leicht pflegebedürftig sind
  • Hilfe beim An- und Auskleiden von nur leicht pflegebedürftigen Patienten
  • Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft Patienten im Bett aufrichten, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl transferieren
  • Leicht pflegebedürftige Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei der Benutzung unterstützen
  • Bei leicht pflegebedürftigen Patienten: Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten.
  • Auf Anweisung von Pflegefachkräften den Patienten begleiten bei verschiedenen Verrichtungen
  • Auf Anweisung Patient zum Arzt oder zur Therapie begleiten und unterstützen
  • Auf Anweisung von Pflegefachkräften Begleitung von Paienten im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung.

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Mithilfe bei der Durchführung prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Mithilfe bei der Kontrolle von Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
  • Mithilfe bei der Durchführung von passiven, aktiven und assistiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Physiotherapeuten.
  • Mithilfe beim Stellen und Verabreichen der Medikamente entsprechend dem  fortgeschrittenen Ausbildungsstand

Behandlungspflege:

  • Erlernen von unterschiedlichen Behandlungsmaßnahmen
  • Assistenz und Erlernen von Injektionstechniken subcutan, intramuskulär,
  • Legen und Überwachen von Infusionen sc., über Port
  • Erlernen von Blutdruckmessung
  • Erlernen von Blutzuckermessung
  • Erlernen von Inhalationen
  • Erlernen von Richten und verabreichen von Medikamenten
  • Erlernen von An-und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • Erlernen von Versorgung von Dekubite in den unterschiedlichen Graduierungen
  • Erlernen der Stoma Versorgung
  • Erlernen von Absaugen
  • Erlernen von Blasenspülungen
  • Erlernen von Katheterisieren
  • Erlernen von Wundversorgung
  • Erlernen den Umgang mit Kompressionsverbänden
  • Assistenz bei verdauungsfördernden Maßnahmen

Flüssigkeits- und Ernährungszufuhr:

  • Ermittlung der Speisenwünsche der Patienten unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Vorbereitung der Patienten auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung und Unterstützung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Nachbereitung nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Patienten. Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege Sterbender und Betreuung von Angehörigen
  • Mithilfe bei der Versorgung Verstorbener bei einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung
  • Schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, Therapeuten u.a.
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen.
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen.

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Patienten, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern.
  • Motivation von Patienten zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • Förderung und Erhaltung von Kontakten aus dem sozialen Umfeld
  • Erfüllen von Sonderwünschen der Patienten soweit dieses in einem vertretbaren Zeitrahmen geschieht und die Pflegefachkraft zustimmt.

 Hauswirtschaftliche Aufgaben:

  • Aufräumen des Pflegebereichs.
  • Reinigung von Nachttischen usw.
  • Pflanzenpflege wenn gewünscht und vereinbart
  • Umgang mit Gereinigter Wäsche und Schmutzwäsche
  • Zubereitung von einzelnen Mahlzeiten
  • Nachsorge der entsprechenden Arbeitsbereich

Sonstige Aufgaben:

  • Erledigung von Botengängen.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Mithilfe bei der Instandhaltung, Pflege von Pflegehilfsmitteln.
  • Aufräumen und Auffüllen des Pflegemittellagers.
  • Assistenz in der Verwaltung (Patientenakten anlegen oder archivieren)

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen.
  • Grundkenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.).

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern.
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften.
  • Beachtung und Einhaltung des eigenen Hygienestandards

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegeschüler sollen zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Geschäftsführung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Stellvertretenden Pflegedienstleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft und Betreuung
  • zu der Verwaltung
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zum Therapiebereich (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
  • zu den Menuediensten
  • Zu den Hausnotrufanbietern

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