Hierzu gehören medizinische Behandlungsleistungen. Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit stellt der Arzt eine Verordnung aus. Leistungsträger ist die Krankenkasse, diese muss die Verordnung genehmigen.
Beispiele für Behandlungspflege sind:

  • Messen von Blutdruck und Blutzucker
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbandswechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen (z. B.  Insulin, Heparin…)
  • Legen und Versorgen von Blasenkathetern
  • Ernährung über und Pflege von Magensonden
  • Versorgen von künstlichen Darmausgängen (Stoma-Versorgung)
  • Nachsorge nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder bei ambulanter Operation

und weitere medizinische Versorgungstätigkeiten. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der ärztlichen Verordnung.

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